Wahl der Rechtsform

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Sinnvolle Rechtsformen für Existenzgründungen

Rechtsformen - Unterschrift Gesellschaftsvertrag

Ein neues Produkt wurde erfunden und soll nun vermarktet werden. Die Produktion oder auch die Vermarktung sollen dabei selbst erfolgen und nicht über einen Drittanbieter. Ab diesem Moment wir man gewerblich tätig und es muss eine Gewerbeanmeldung erfolgen. 

Aber welche Rechtsform ist unter den vielen Möglichkeiten die Richtige?

Kriterien für die wahl der Rechtsform

Grundsätzlich lässt sich die Frage nach der Wahl der passenden Rechtsform nicht pauschal beantworten. Schlussendlich müssen verschiedene Fragen geklärt und priorisiert werden, bevor die Rechtsform ausgewählt werden kann, die auch wirklich zu einem selbst, aber auch zu dem geplanten Projekt passt. 

 

Folgende Fragen helfen bei der Entscheidungsfindung:

  • Wie viele Personen machen sich Selbständig (eine oder mehrere)?
  • Mit welchem Umsatz / Gewinn wird in den Jahren 1 - 3 gerechnet?
  • Gibt es besondere Haftungsrisiken, die ausgeschlossen werden müssen?

Die Fragen sind leicht zu beantworten und helfen dabei, die Auswahl der möglichen Rechtsformen deutlich einzuschränken. 

Rechtsformen Übersicht

Die am häufigsten verwendeten Rechtsformen für Existenzgründer haben wir für euch zusammengestellt.

Folgende Rechtsformen bieten sich speziell für Existenzgründer mit Innovationen, Erfindungen und neuen Produkten an.

 

Einzelunternehmen

Die klassische Standard-Rechtsform für Existenzgründungen, gerade im kleinen Umsatzbereich, ist das Einzelunternehmen.

Die Anmeldung der Selbständigkeit erfolgt schnell und unkompliziert gegen eine kleine Gebühr über das Gewerbeamt bzw. kann direkt im Rathaus vorgenommen werden. Gerade im geringen Umsatzbereich gibt es deutliche Erleichterungen im Vergleich zu Kapitalgesellschaften, wie bspw. die vereinfachte Buchführung in Form der Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder auch die Kleinunternehmerregelung. 

Der große Nachteil im Vergleich zu Kapitalgesellschaften ist die volle Haftung, die auch den Privatbereich mit einbezieht. 

Schlussendlich muss man selbst abwägen, wie viel Haftungsrisiko bei dem eigenen Projekt besteht und wie die Konsequenzen ausfallen können. Gerade bei Innovationen, Erfindungen und neuen Produkten besteht die Gefahr, dass es diese Idee schon gibt, eventuell sogar ein Patent angemeldet wurde oder die (große) Konkurrenz, das Produkt verbessert und günstiger anbietet. Dies hätte hohe Kosten und gegebenenfalls einen Umsatzeinbruch zur Folge. 

 

Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)

Das Pendant zum Einzelunternehmen, allerdings für mehrere Personen die sich selbständig machen wollen, ist die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts - kurz GbR genannt.

Die Vor- und Nachteile entsprechen dem Einzelunternehmen. 

 

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Eine sehr beliebte Rechtsform, gerade für Existenzgründungen im Bereich Erfindungen und neuen Produkten, ist die GmbH. 

Im Vergleich zum Einzelunternehmen oder auch zur GbR besteht bei einer GmbH eine Haftung in Höhe des eingebrachten Eigenkapitals. Somit gibt es auch zunächst formal keine private Haftung. Diese kann durch private Bürgschaften beispielsweise für eine finanzierende Bank zumindest teilweise wieder ausgehebelt werden. Die auf das Eigenkapital der Gesellschaft beschränkte Haftung schützt allerdings das Privatvermögen vor möglichen Abmahnungen. 

Allerdings muss zur Gründung einer GmbH aber auch Eigenkapital in Höhe von 25.000 Euro in die Gesellschaft eingebracht werden. Zudem sind die Anforderungen für eine Gründung deutlich komplexer und somit auch teurer, beispielsweise durch die Eintragung ins Handelsregister. Das Gleiche gilt auch für die Buchführung die nicht im einfachen Stil der Einnahmen-Überschuss-Rechnung, sondern in Form der doppelten Buchführung bzw. Bilanzierung erfolgen muss. 

 

Unternehmensgesellschaft (UG)

Die kleine Schwester der GmbH ist die UG oder auch Mini GmbH bzw.  1-Euro GmbH genannt. Der Unterschied zur GmbH liegt im geringeren Eigenkapital, das zwingend in die Gesellschaft eingebracht werden muss. 1 Euro reicht für die Gründung schon aus. Die Haftung beschränkt sich dabei auf das Kapital der Gesellschaft. Es sollte allerdings darauf geachtet werden, dass die UG mit dem Zusatz "haftungsbeschränkt" firmiert wird. Das reduzierte Eigenkapital muss in den Folgejahren mit mindestens 25 % des Jahresüberschusses aufgestockt werden, bis die notwendigen 25.000 Euro erreicht sind. Die maximale Anzahl der Gesellschafter ist zudem auf 3 begrenzt.

Es besteht allerdings die Gefahr, dass bei einer sehr geringen Einlage, das Eigenkapital schnell aufgebraucht ist, beispielsweise durch Verluste im ersten Jahr, hierdurch eine bilanzielle Überschuldung entsteht und eine Anklage wegen Insolvenzverschleppung die Folge sein könnte. Des Weiteren kann die begrenzte Haftung auf das geringe Eigenkapital eine Finanzierung bei Banken deutlich erschweren. 

 

Weitere Unternehmensformen

Je nach Größe oder Ausgestaltung des geplanten Projekts oder auch aufgrund unterschiedlicher Gesellschafter können noch weitere Rechtsformen interessant sein, beispielsweise eine OHG, KG, GmbH & Co. KG oder auch eine Limited. Grundsätzlich empfiehlt es sich mit einem Steuerberater sowie Rechtsanwalt den Schritt in die Selbständigkeit vorab zu besprechen. 

 

In diesem Youtube-Video wird anhand einer beginnenden Selbständigkeit erklärt, wie die verschiedenen Rechtsformen ausgestaltet sind und was für eine Gründung getan werden muss.

 

Für welche Unternehmensform du dich auch entscheidest, neben einem möglichen Gesellschaftsvertrag gibt es viele weitere Verträge und Formulare, die es auszufüllen gibt. Angefangen bei einem Businessplan über AGBs bis hin zu Arbeitsverträgen. Diese und viele weitere Dokumente kannst du dir als Vorlage erwerben.

wAHL DER rECHTSFORM

Wie immer im Leben gibt es auch bei den Rechtsformen nicht die Eier legende Wollmilchsau, die gebündelt das Haftungsrisiko begrenzt, einfach und unkompliziert ist, wenig Kosten verursacht und kein Startkapital benötigt.

Aufgrund der geplanten Umsätze und Gewinne solltet ihr zunächst abwägen, ob eine Kapitalgesellschaft in Form einer GmbH oder UG wirklich Sinn macht, da die Kosten für die Gründung, aber auch die Folgekosten durch die doppelte Buchführung / Bilanzierung deutlich höher ausfallen, als bei einem Einzelunternehmen. 

 

Sofern das Risiko überschaubar ist, einfach nicht ausreichend Eigenkapital eingebracht werden kann oder die Umsatz- / Gewinnentwicklung erst abgewartet werden soll, empfiehlt sich die Wahl der Rechtsform auf Einzelunternehmen oder GbR. 

Sollte sich in den Folgejahren die Situation deutlich verändern, kann ein Wechsel zu einer GmbH immer noch erfolgen. 

 

Schlussendlich müssen die verschiedenen Kriterien überprüft und abgewogen werden. Was ist einem besonders wichtig und welche Rechtsform beinhaltet das?

 

Eine grundsätzliche Empfehlung, welche Rechtsform die richtig Wahl für die Existenzgründung ist, können wir leider nicht geben. Wir hoffen aber, dass die Wahl der richtigen Rechtsform einfacher fällt.